Seit der Verordnung zum Sport gültig vom 6.7.2020 kann das Rudern in Mannschaftsbooten wieder stattfinden, wenn in festen Kleingruppen mit weniger als 30 Personen gerudert wird und die besonderen Hygienebedingungen / Abstandsregeln im Bootshaus beachtet werden. Das Rudern braucht zurzeit nicht mehr über die Homepage in Zeitblöcken angemeldet werden. Für das Rudern in Einern und Mannschaftsbooten ist das Bootshaus normal geöffnet 9:00 -20:00.

 

Für alle sportlichen Aktivitäten in und am Bootshaus gilt:

Die Umkleiden und Duschen bleiben nach wie vor nur eingeschränkt geöffnet. Die Toiletten können genutzt werden.
Die Abstandsregel von 2m ist auf dem gesamten Vereinsgelände einzuhalten und es ist (außer beim Sport selbst) ein mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz zutragen. Insbesondere auf dem Bootsplatz und dem Steg ist auf den 2m Abstand zu achten. Mehrere Boote dürfen nur mit zeitlichem Abstand versetzt zu Wasser gebracht werden.

Vor der Fahrt sind alle Bootsbesatzungen in das elektronische Fahrtenbuch einzutragen.

Bei der Rückkehr der Boote gilt an den Steg gilt das Prinzip des Zeitversatzes ebenfalls.

Mehr als 30 Personen dürfen sich nicht gleichzeitig auf dem Bootsplatz und den Stegen aufhalten. Nach dem Rudern sind die Boote mit Seife abzuwaschen und die Skulls / Riemen zu desinfizieren. (Seifenlauge). (siehe Aushang)